Das Vermächtnis
Vom Testament unterscheidet sich das Vermächtnis dadurch, dass es keine Erbseinsetzung beinhaltet. Nur hinsichtlich einzelner Vermögenswerte werden Verfügungen getroffen. Mit dem Vermächtnis kann der Verfügende einzelne Sachen, wie zB Schmuckstücke oder Liegenschaften, vermachen.
Für die Formerfordernisse gilt das zu Testamenten Gesagte.
Beispiel
Ich, Rudolf Sorglos, Kaufmann, Salmstrasse 3, 9020 Klagenfurt, vermache meine Goldmünzensammlung meiner Nichte, Edeltraud Strebsam, Reinstrasse 23, 9500 Villach.
Klagenfurt, am 14.11.2024
Rudolf Sorglos„