Bankbestätigung

Bei der Gründung einer GmbH müssen mindestens die Hälfte der Stammeinlagen in bar einbezahlt werden. Dazu ist ein Bankkonto für die GmbH zu eröffnen, auf das die Gesellschafter die Stammeinlagen einzahlen.

Damit die GmbH in das Firmenbuch eingetragen werden kann, ist der Firmenbuchanmeldung auch eine Bestätigung der kontoführenden Bank über die Einzahlung der Stammeinlagen beizulegen. Die Bank hat zu bestätigen, dass das Mindestkapital vorhanden ist und zur freien Verfügung der Geschäftsführer steht.

Alternative: Ausstellung der Bestätigung durch den Notar!

Um die Gründung der GmbH beim Notar noch schneller durchführen zu können, ist die Einzahlung der Stammeinlagen auch auf ein Anderkonto des  beurkundenden Notars als Treuhänder möglich, der die Zahlung an die Gesellschaft nach Eintragung derselben weiterleitet. Die Bestätigung über die Einzahlung des Mindestkapitals hat dann durch den Notar zu erfolgen.

Mustertext der Bankbestätigung:

Hiermit bestätigen wir, dass die Stammeinlage von EUR 17.500,– auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt wurde und dass die Geschäftsführer in der Verfügung über den eingezahlten Betrag nicht, namentlich nicht durch Gegenforderungen, beschränkt sind.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2022