Checkliste zur GmbH-Gründung
Folgende Informationen sollten Sie sich – soweit vorhanden – zurechtlegen, bevor Sie zum notariellen Erstgespräch über die Gründung einer GmbH kommen:
- e soll die Gesellschaft heißen? (Firma)
- Was soll sie tun? (Beschreibung des Unternehmensgegenstandes)
- Welche(s) Gewerbe soll(en) ausgeübt werden? Wer ist gewerberechtlicher Geschäftsführer?
- Wie hoch soll das Stammkapital sein? (mindestens € 35.000,-)
- Sollen Gegenstände eingebracht werden? (zB ein KfZ, ein Unternehmen)
- Wer sollen die Gesellschafter sein?
Wie hoch sollen deren Einlagen sein?
Wieviel davon soll sofort eingezahlt werden? (Mindestens die Hälfte) - Soll die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden?
- NeuFöG-Begünstigung gegeben?
- Soll das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr sein oder davon abweichen?
- Soll die Dauer der Gesellschaft bestimmt oder unbestimmt sein?
- Sollen Kündigungsrechte vereinbart oder die Kündigung (für eine bestimmte Zeit) ausgeschlossen sein?
- Wer soll Geschäftsführer sein? Soll der Geschäftsführer vor Abberufung geschützt sein? Vertretungsbefugnis?
- Sollen Prokuristen bestellt werden? Wie vertreten sie?
- Zustimmungspflichtige Geschäfte definieren (Wann müssen die Geschäftsführer bei den Gesellschaftern rückfragen?)
- Soll Geschäftsordnung für die Geschäftsführer erlassen werden?
- Ergebnisverteilung nach Gesetz (Ausschüttung an die Gesellschafter im Verhältnis der Beteiligung) oder abweichend?
- Beschlussfassung in der Generalversammlung: Beschlussfähigkeit regeln? Welche Mehrheiten sollen gelten?
- Besondere Regelungen für bestimmte (wichtige) Beschlüsse?
- Verfügung über Geschäftsanteile einschränken? Zustimmung/Aufgriffsrecht/Vorkaufsrecht bei Ableben/Abtretung? Abtretungspreis?
- Gründungskosten regeln?
- Vollmacht zur Gründung?
Wie Sie sehen gilt es eine Menge zu bedenken, weshalb ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihrem Notar erforderlich ist.
Über alle offenen Fragen klärt Sie Ihr Notar auf.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2022