Das Verlassenschaftsverfahren – einfach und schnell
Das Verlassenschaftsverfahren wird von den Notaren als Beauftragte des Bezirksgerichts durchgeführt. Die Notare werden als sogenannte „Gerichtskommissäre“ tätig.
Das Verlassenschaftsverfahren ist von allen gerichtlichen Verfahren jenes, das am allerwenigsten zu Beschwerden Anlass gibt.
Als Gerichtskommissär kann der Notar im gesamten Bundesgebiet Erhebungen und Zustellungen vornehmen, was das Verfahren deutlich beschleunigen kann.
Der Notar kann auch Gelder freigeben, die zur Begleichung der Begräbniskosten benötigt werden. Die Erben müssen diese Kosten nicht bevorschussen.
Wenn die Verlassenschaft geringfügig ist – für den Gesetzgeber ist das ein Betrag von 5.000 Euro – ist ein vereinfachtes und sparsames Verfahren möglich.