Beurkundungen
Als öffentliche Urkundsperson ist der Notar insbesondere für folgende Beglaubigungen und Beurkundungen zuständig:
- Notariatsakte über Rechtsgeschäfte
- Unterschriftenbeglaubigungen
- Beglaubigungen von Abschriften
- Lebenszeugnisse
- Protokollierung von Beratungen und Beschlüssen
- Protokollierung tatsächlicher Vorgänge
- Intimationen
- Solennisierungen
Letzte Aktualisierung: 01. März 2022