Pflichten des Geschäftsführers
Welche Aufgabe hat der Geschäftsführer?
Der Geschäftsführer hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt wird, das den Anforderungen des Unternehmens entspricht. Er ist für die Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) zuständig.
Beim Umfang der Vertretungsbefugnis ist zu beachten, dass eine
Einschränkung gegenüber Dritten nicht wirksam ist. Der Geschäftsführer kann daher
jedes gewöhnliche Rechtsgeschäft für die GmbH abschließen. Ihm können nur im
Innenverhältnis Beschränkungen auferlegt werden. Diese sind im
Gesellschaftsvertrag oder in einem Gesellschafterbeschluss festzulegen.
Verstößt der Geschäftsführer gegen solche Beschränkungen im Innenverhältnis,
ist seine Handlung gegenüber Dritten wirksam, er wird aber der GmbH
schadenersatzpflichtig. Ein Verstoß gegen die intern aufgestellten Schranken kann auch die Abberufung des Geschäftsführers rechtfertigen.
Bei außergewöhnlichen Geschäften (zB Verpachtung des Unternehmens, Erwerb von Beteiligungen an anderen Gesellschaften) muss der Geschäftsführer die Zustimmung der Gesellschafter einholen.
Mehrere Geschäftsführer
Wie mehrere Geschäftsführer vertreten dürfen (jeder alleine, gemeinsam mit einem Prokuristen,…) ist im Gesellschaftsvertrag festzusetzen. Ohne eine solche Regelung vertreten mehrere Geschäftsführer gemeinsam.
Pflichten gegenüber dem Aufsichtsrat
Sofern ein Aufsichtsrat besteht, haben die Geschäftsführer diesem nunmehr in schriftlichen Quartals- und Jahresberichten über den laufenden Gang der Geschäfte und grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik Bericht zu erstatten.
Bei wichtigen Umständen, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, ist ein unverzüglicher Sonderbericht dem Aufsichtsrat zu erstatten.
Das GmbHG und weitere Gesetzen sehen weitere Pflichten für Geschäftsführer vor.
11. Online-Impulsvortrag im Rahmen der Reihe „Herausforderung Demenz“ am 13.01.2021, 19:00 Uhr
Dieses Mal mit Dr. Bettina Piber – Notariat Schöffmann -
zum Thema: „Selbstbestimmt alt werden“ – Vorsorgevollmacht, gesetzliche Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung
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Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann