Tipps für Vorsorgebevollmächtigte

Wie wird die Vorsorgevollmacht wirksam?

Damit Sie als Bevollmächtigter die betroffene Person vertreten können, muss im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden, dass die betroffene Person ihre Entscheidungsfähigkeit verloren hat (= Eintritt des Vorsorgefalls).

Dass die betroffene Person nicht mehr entscheidungsfähig ist, weisen Sie mit einem ärztlichen Attest nach. Gehen Sie mit dem ärztlichen Attest und der Bestätigung der Eintragung der Vorsorgevollmacht zum Notar,  Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein. Dieser registriert den Eintritt des Vorsorgefalls im ÖZVV und stellt Ihnen eine Bestätigung darüber aus.

Mit dieser Bestätigung und der Vorsorgevollmacht können Sie die betroffene Person vertreten.

Weitere Tipps:

Oft müssen sich Bevollmächtigte vor Familienangehörigen – oder nach dem Tod vor den Erben – der betroffenen Person für ihre Tätigkeit rechtfertigen. Um solche Situationen zu vermeiden oder dem Bevollmächtigten die Rechtfertigung zu erleichtern, sollten folgende Tipps beachtet werden:

Was Sie als Vorsorgebevollmächtigter tun dürfen, ergibt sich aus dem Inhalt der Vorsorgevollmacht.  Ihnen werden die Abgrenzung Ihres Tätigkeitsbereiches und die Rechtfertigung vor Angehörigen leichter fallen, wenn die betroffene Person die Aufgaben in der Vorsorgevollmacht klar umschrieben hat.

Darüber hinaus kann die betroffene Person Sie absichern, indem sie verfügt, dass Sie wichtige Entscheidungen gemeinsam mit einem zweiten Bevollmächtigten treffen müssen („Vier-Augen-Prinzip“).

Sie werden als Vorsorgebevollmächtigter nicht vom Gericht kontrolliert und sind nicht zur Rechnungslegung verpflichtet. Im Bereich der finanziellen Angelegenheiten ist es daher unbedingt zu empfehlen, eine Einnahmen-/ Ausgabenrechnung zu führen. Nur so können Sie nachweisen, wofür Sie das Geld der betroffenen Person ausgegeben haben und so etwaige Anschuldigungen entkräften.

Außerdem sollten Sie die Angehörigen der betroffenen Person über Ihre Tätigkeit informieren und versuchen, mit den Angehörigen Einvernehmen zu erzielen.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2022