Patientenverfügung

Mit Ihrer Patientenverfügung regeln Sie im Voraus, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle einer aussichtslosen Krankheit ablehnen. Damit dokumentieren Sie Ihren Willen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Meinung zu äußern und Ihre Entscheidung zu treffen. Mit einer Patientenverfügung können immer nur Behandlungen abgelehnt, nicht jedoch Behandlungswünsche geäußert werden.

Der Arzt hat bei seiner Behandlungsentscheidung jede Patientenverfügung zu berücksichtigen.

Wenn Sie aber unter allen Bedingungen sicherstellen wollen, dass eine medizinische Maßnahme nicht vorgenommen wird, so müssen Sie eine Patientenverfügung so errichten, dass diese Patientenverfügung als verbindlich gilt. An so eine verbindliche Patientenverfügung ist der behandelnde Arzt strikt gebunden. Für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung müssen strenge formale und inhaltliche Erfordernisse erfüllt sein.

Patientenverfügungen, welche die Voraussetzungen der verbindlich geltenden Patientenverfügung nicht erfüllen, sind ebenfalls der Behandlungsentscheidung zu Grunde zu legen. Die Patientenverfügung lässt dem behandelnden Arzt in diesem Fall mehr Spielraum.Sie geben dem Arzt eine Orientierung für sein Handeln vor, überlassen die endgültige Entscheidung aber Ihren Angehörigen und ihm. Er muss sich also nicht unbedingt daran halten.

Es handelt sich dabei z.B. um eine Erklärung, dass im Fall einer an sich zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird. Es gilt grundsätzlich, dass der Arzt sich vor jeder Behandlung vergewissern muss, welche Behandlungsweise der Patient wünscht oder ablehnt, das heißt: den konkreten Patientenwillen ermitteln.

Bei der Ermittlung des Patientenwillens ist eine Patientenverfügung umso mehr zu berücksichtigen, je mehr sie die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Dabei ist beispielsweise zu berücksichtigen,

  • inwieweit der Patient die Krankheitssituation, auf die sich die Patientenverfügung bezieht, sowie deren Folgen im Errichtungszeitpunkt einschätzen konnte,
  • wie konkret die medizinischen Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind, beschrieben sind,
  • wie umfassend eine der Errichtung vorangegangene ärztliche Aufklärung war,
  • inwieweit die Verfügung von den Formvorschriften für eine verbindliche Patientenverfügung abweicht,
  • wie lange die letzte Erneuerung zurückliegt und
  • wie häufig die Patientenverfügung erneuert wurde.

Möchte Sie, dass Ihre Patientenverfügung unter allen Umständen verbindlich gilt, so müssen strenge formale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Soll Ihre Patientenverfügung verbindlich gelten, muss

  • die Errichtung schriftlich erfolgen,
  • die abgelehnte Maßnahme ganz konkret beschrieben werden,
  • eine umfassende ärztliche Aufklärung mit medizinischen Informationen über Wesen und Folgen der Patientenverfügung geschehen und dokumentiert werden,
  • der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzen können und
  • die Errichtung vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung oder eines Erwachsenenschutzvereins erfolgen.

Eine verbindlich geltende Patientenverfügung lässt Ärzten keinen Entscheidungsspielraum. Der Arzt muss Sie im schlimmsten Fall sterben lassen und darf Sie nicht behandeln!

Eine unter diesen Voraussetzungen errichtete Patientenverfügung ist jeweils für acht Jahre verbindlich, der Patient kann auch eine kürzere Frist bestimmen. Nach deren Ablauf kann sie erneuert werden. Auch nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen gelten als Erneuerung.  Für die Verlängerung ist eine ärztliche Aufklärung notwendig. Mit der Bestätigung der ärztliche Aufklärung beginnt die Achtjahresfrist von neuem zu laufen. Die juristische Beratung ist nicht mehr zwingend vorgesehen.

Wird sie nicht erneuert, so ist der Arzt nicht mehr streng daran gebunden, hat sie seiner Entscheidung aber zu Grunde zu legen.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit vom Patienten widerrufen werden.

Tipps für die Errichtung

Wollen Sie eine Patientenverfügung errichten, so ist es jedenfalls sinnvoll, dies mit einem Arzt zu besprechen. Damit können Sie besser verstehen und auch beschreiben, warum eine bestimmte medizinische Maßnahme abgelehnt wird.

Es bestehen aber für die Errichtung keine besonderen Formvorschriften! Nur wenn die Patientenverfügung verbindlich gelten soll, müssen Sie die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen beachten.

Auch wenn mit einer Patientenverfügung nur konkrete Behandlungsmaßnahmen abgelehnt werden können, so ist es dennoch sinnvoll, auch Ihre zugrundeliegende Lebenseinstellung zu beschreiben. Nur so geben Sie dem Arzt eine gute Leitlinie mit, an der er sich bei der konkreten Behandlung orientieren kann.

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2022