Lebensgemeinschaft
Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften.
Achtung: Diese haben nicht die rechtlichen Wirkungen einer Ehe.
Oft wird auch in einer Lebensgemeinschaft gemeinsames Vermögen erworben. Die Lebensgemeinschaft erzeugt jedoch keine Unterhaltspflichten und ist faktisch jederzeit auflösbar. Deshalb wird das Bedürfnis nach einer fairen vertraglichen Regelung, etwa hinsichtlich Versorgung, Wohnungsrechten, Vermögensaufteilung und Erbrecht, immer größer. Gerade bei Lebensgemeinschaften können mit einer vertraglichen Regelung viele Aspekte geregelt werden.
Besteht eine vertragliche Regelung durch den Notar, sind die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt!
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Sichern Sie den Lebenspartner im Ablebensfall mit einem Testament ab.
- Regeln Sie die rechtliche Seite der Lebensgemeinschaft, insbesondere für den Fall der Trennung durch eine schriftliche Vereinbarung.
- Lebensgefährten können auch gemeinsam eine Eigentumswohnung besitzen. Lassen Sie Ihren Lebenspartner daher im Grundbuch an der gemeinsam finanzierten Wohnung mit einschreiben.
11. Online-Impulsvortrag im Rahmen der Reihe „Herausforderung Demenz“ am 13.01.2021, 19:00 Uhr
Dieses Mal mit Dr. Bettina Piber – Notariat Schöffmann -
zum Thema: „Selbstbestimmt alt werden“ – Vorsorgevollmacht, gesetzliche Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung
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Anleitung BlueJeans - Videokonferenz
Um einen Termin mittels Videokonferenz abzuhalten, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
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Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann