Pflegevermächtnis

Beispiel

Anna hat ihren Vater vor seinem Tod gepflegt. Ihr Bruder hat sich nicht um ihn gekümmert. Steht Anna für ihre Pflegeleistung etwas zu?

In vielen Fällen wird vor dem Tod nicht geklärt, wie Pflegeleistungen durch Angehörige abgegolten werden sollen. Demjenigen aus der Familie, der die Pflege zB der Eltern auf sich genommen hat, steht daher das gesetzliche Pflegevermächtnis zu. Mit dem Pflegevermächtnis wird die Abgeltung der Pflegeleistungen erleichtert.

Es handelt sich dabei um ein gesetzliches Vermächtnis, das Pflegeleistungen naher Angehöriger abgelten soll, die diese gegenüber dem Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod erbracht haben. Voraussetzung ist, dass der Angehörige insgesamt mindestens sechs Monate lang in nicht bloß geringfügigem Ausmaß (durchschnittlich mehr als 20 Stunden pro Monat) Pflegeleistungen erbracht hat.

Wer kann ein Pflegevermächtnis bekommen?

  • Alle als gesetzliche Erben in Betracht kommende Personen (Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder, Enkel und Urenkel, Eltern, Geschwister, … des Verstorbenen),
  • Ehegatten, eingetragene Partner und Lebensgefährten der als gesetzliche Erben in Betracht kommenden Personen sowie
  • die Kinder dieser Personen,
  • der Lebensgefährte des Verstorbenen und
  • die Kinder dieses Lebensgefährten.

Dem Pflegenden steht dieses Vermächtnis nicht zu, wenn er dafür ein Entgelt erhalten hat. Wurden die Pflegeleistungen durch anrechenbare letztwillige Zuwendungen des Verstorbenen oder durch Zuwendungen Dritter oder der öffentlichen Hand abgegolten, hat er ebenfalls keinen Anspruch darauf.

Das Pflegevermächtnis gebührt zusätzlich zum Pflichtteil und anderen Leistungen aus der Verlassenschaft, wobei der Verstorbene jedoch abgesehen vom Pflichtteil eine Anrechnung anordnen kann.

Entzogen werden kann es nur bei Vorliegen eines Enterbungsgrundes.

Die Höhe des Pflegevermächtnisses richtet sich nach Art, Dauer und Umfang der Leistungen sowie nach dem verschafften Nutzen (insb. den ersparten Aufwendungen). Der Wert der Verlassenschaft ist dabei nicht zu berücksichtigen.

Lösung des Beispiels

Anna erhält nach dem Tod ihres Vaters eine Abgeltung für ihre Pflegeleistungen. Dies muss ihr Vater nicht extra anordnen, sondern der Anspruch ergibt sich aus dem Gesetz.

Letzte Aktualisierung: 05. März 2022