Digitale Verlassenschaft

Was passiert eigentlich mit meinen Zugangsdaten für Anwendungen im Internet, mit meinen Zugängen zu sozialen Netzwerken (Facebook, LinkedIn, usw), wenn ich sterbe? Was kann oder soll ich regeln?

Zur digitalen Verlassenschaft gehören alle Daten, die nach dem Tod im Internet weiter bestehen. Dazu zählen vor allem Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, LinkedIn), E-Mail Konten, Konten bei Onlinediensten (PayPal, Spotify, Netflix) sowie Offline-Daten, die auf einem Gerät gespeichert sind (Fotos, Videos, elektronische Dokumente).

Wie kann ich vorsorgen?

Erstellen Sie eine Liste mit allen Konten und Mitgliedschaften, am besten mit Benutzernamen und Passwort. Verwahren Sie die Liste an einem sicheren Ort oder hinterlegen Sie sie beim Notar.

Halten Sie außerdem fest, was mit Ihrer digitalen Verlassenschaft passieren soll (Soll diese erhalten, gelöscht, archiviert, auf andere Personen übertragen werden?).

Teilweise bieten die sozialen Netzwerke selbst Möglichkeiten an, mit denen Sie für den Todesfall vorsorgen können (zB die Bestimmung eines „Nachlasskontakts“, der Ihr Profil nach Ihrem Ableben übernimmt). Näheres dazu finden Sie in den Kontoeinstellungen der sozialen Netzwerke.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich nicht vorgesorgt habe?

Angehörige können in diesem Fall zunächst in den Suchmaschinen nach dem Namen oder den E-Mail-Adressen der  verstorbenen Person suchen bzw Verwandte, Freunde und Kollegen zu den Onlineaktivitäten der verstorbenen Person befragen.

Wurden die einzelnen Konten und Online-Mitgliedschaften gefunden, müssen sich Angehörige an diese sozialen Netzwerke und Online-Dienste wenden.

Bei einigen E-Mail-Anbietern können die Angehörigen beantragen auf den Account der verstorbenen Person zuzugreifen. Dafür wird meist die Sterbeurkunde und/oder die Einantwortungsurkunde benötigt.

In den sozialen Netzwerken kann beantragt werden, den Account zu löschen oder in einen Gedenkzustand zu versetzen. Im Gedenkzustand kann das Profil nicht mehr verändert werden, befreundete NutzerInnen können aber Erinnerungen in der Chronik der verstorbenen Person posten.

Zu beachten ist, dass Erben mit der Einantwortung in alle Rechte des Verstorbenen eintreten und somit auch im Internet geschlossene Verträge übernehmen.

Der Notar ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Ihre digitale Verlassenschaft geht!

Letzte Aktualisierung: 06. März 2022