Das Verlassenschaftsverfahren - einfach und schnell
Das Verlassenschaftsverfahren wird von den Notaren als Beauftragte des Bezirksgerichts durchgeführt. Die Notare werden als sogenannte "Gerichtskommissäre" tätig.
Das Verlassenschaftsverfahren ist von allen gerichtlichen Verfahren jenes, das am allerwenigsten zu Beschwerden Anlass gibt.
Als Gerichtskommissär kann der Notar im gesamten Bundesgebiet Erhebungen und Zustellungen vornehmen, was das Verfahren deutlich beschleunigen kann.
Er kann auch Amtsbestätigungen ausstellen, dass jemand Verlassenschaftsgegenstände, etwa ein Auto, verkaufen kann. Auf den Gerichtsbeschluss muss man nicht warten. Das bringt den Erben Zeitersparnisse und ist vor allem dort, wo ein Wertverlust droht, sehr nützlich.
Der Notar kann auch Gelder freigeben, die zur Begleichung der Begräbniskosten benötigt werden. Die Erben müssen diese Kosten nicht bevorschussen.
Wenn die Verlassenschaft geringfügig ist - für den Gesetzgeber ist das ein Betrag von 5.000 Euro - ist ein vereinfachtes und sparsames Verfahren möglich.
11. Online-Impulsvortrag im Rahmen der Reihe „Herausforderung Demenz“ am 13.01.2021, 19:00 Uhr
Dieses Mal mit Dr. Bettina Piber – Notariat Schöffmann -
zum Thema: „Selbstbestimmt alt werden“ – Vorsorgevollmacht, gesetzliche Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung
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Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann