Pflichtteilsminderung wegen fehlendem Naheverhältnis
Der Pflichtteil kann gemindert werden, wenn der Verstorbene über einen längeren Zeitraum vor seinem Tod (rund 20 Jahre) zu einem pflichtteilsberechtigten Kind kein Naheverhältnis hatte, wie es zwischen Familienangehörigen gewöhnlich besteht. Der Pflichtteil dieses Kindes kann dann halbiert werden.
Das ist allerdings nur möglich, wenn der Verstorbene nicht selbst den Kontakt zum Kind grundlos gemieden oder berechtigten Anlass für den fehlenden Kontakt gegeben hat.
Die Reduktion
des Pflichtteils muss im Testament ausdrücklich verfügt werden. Die
Pflichtteilsminderung erhöht die Pflichtteilsansprüche anderer
pflichtteilsberechtigter Nachkommen.
Beispiel:
Ein verwitweter Vater hat zwei Kinder. Zur Tochter bestand nie eine Nahebeziehung, sie haben nie im gemeinsamen Familienverband gelebt und auch sonst keinen Kontakt unterhalten. Lediglich Alimentationszahlungen wurden geleistet. Nun soll das Vermögen dem ehelichen Sohn zugewendet werden. Die Tochter soll so wenig als möglich erhalten.
Im Testament wird daher verfügt:
"Mein
letzter Wille!
Zum Erben setze ich meinen Sohn Peter Sorglos ein. Den Pflichtteilsanspruch meiner Tochter, zu der zeitlebens kein
familiäres Naheverhältnis bestand, mindere ich auf die Hälfte.
Klagenfurt, am 1.1.2018
Rudolf Sorglos"
Ohne Testament bekämen die beiden Kinder je die Hälfte der Verlassenschaft, weshalb der Tochter grundsätzlich ein Pflichtteil von einem Viertel zustünde. Sie erhält jedoch nur 1/8 der Verlassenschaft als geminderten Pflichtteil, da der Vater die Reduktion des Pflichtteils aufgrund des fehlenden Naheverhältnisses ausdrücklich im Testament anordnet.
11. Online-Impulsvortrag im Rahmen der Reihe „Herausforderung Demenz“ am 13.01.2021, 19:00 Uhr
Dieses Mal mit Dr. Bettina Piber – Notariat Schöffmann -
zum Thema: „Selbstbestimmt alt werden“ – Vorsorgevollmacht, gesetzliche Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung
Kostenfreies Online-Angebot
Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/84148396648?pwd=M2QrNDB4dTJNMFZlUjF4NUtVMWVPdz09
Meeting-ID: 841 4839 6648
Passwort: 02062020
Über uns im Heimatland-Magazin:
Anleitung BlueJeans - Videokonferenz
Um einen Termin mittels Videokonferenz abzuhalten, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- stabile Internetverbindung
- internetfähiges Gerät mit Mikrofon und Kamera (Handy, Tablet, PC mit Webcam)
Zum Einstieg in die Videokonferenz erhalten Sie von uns vorab per Mail einen Einladungslink, mit welchem Sie unter Angabe des Kennwortes (auch dieses wird per E-Mail übermittelt) ganz einfach und kostenlos im Webbrowser an der Videokonferenz teilnehmen können.
Sie können vorab Ihre Verbindung unter folgendem Link testen: https://bluejeans.com/111
Zu Rückfragen zur Videokonferenz stehen wir Ihnen telefonisch jederzeit zur Verfügung!
Rechtsauskunft
Die erste Rechtsauskunft bei uns ist immer kostenfrei. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Kanzleibroschüren
Unsere beliebten Kanzleibroschüren bieten gute Erstinformationen.
Checklist Testament
Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann