Mietrechtsweitergabe
So wird eine Mietwohnung "vererbt"
Verstirbt der Hauptmieter einer Wohnung, so bedeutet das nicht in jedem Fall gleichzeitig die Beendigung des Mietverhältnisses. Unter bestimmten Bedingungen können nahe Verwandte, weche mit dem Verstorbenen im selben Haushalt gewohnt haben, in den bestehenden Mietvertrag eintreten. Dazu muss im Mietvertrag das Weitergaberecht nicht ausdrücklich vereinbart worden sein. Auch ist die Zustimmung des Wohungs- bzw. Haubesitzers nicht erforderlich.
Drei Kriterien sind auschlaggebend:
- Das Verwandtschaftsverhältnis: Eintrittsberechtigt sind der Ehegatte, der Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie (Eltern und Kinder) einschließlich der Wahlkinder und der Geschwister des bisherigen Mieters. Lebensgefährten sind jedoch nur im Ablebensfall des Hauptmieters eintrittsberechtigt, an sie ist eine Abtretung des Mietrechtes unter Lebenden nicht zulässig. Nicht eintrittsberechtigt sind beispielsweise Cousins, Neffen oder die Schwägern.
- Der bisherige gemeinsame Haushalt.
- Ein dringendes Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten.
Im Todesfall des Hauptmieters sind die eintrittsberechtigten Personen zur Fortsetzung des Mietverhältnisses berechtigt, sofern sie ein dringendes Wohnbedürnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben.
Ein Lebensgefährte muss - damit eine Eintrittsberechtigung vorliegt - mindestens die letzten 3 Jahre hindurch in der Wohnung in einer der Ehe gleichartigen Haushaltsgemeinschaft gelebt haben oder die Wohnung gemeinsam mit dem bisherigen Mieter bezogen haben.
Im Todesfall wird das Mietverhältnis automatisch mit den eintrittsberechtigten Personen fortgesetzt, sofern diese nicht binnen 14 Tagen nach dem Tod des Haupmieters dem Vermieter bekannt geben, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Eintrittsberechtigte Personen haften (bis zur Mitteilung) dem Vermieter für den Mietzins und andere Kosten, insbesondere Betriebskosten!
11. Online-Impulsvortrag im Rahmen der Reihe „Herausforderung Demenz“ am 13.01.2021, 19:00 Uhr
Dieses Mal mit Dr. Bettina Piber – Notariat Schöffmann -
zum Thema: „Selbstbestimmt alt werden“ – Vorsorgevollmacht, gesetzliche Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung
Kostenfreies Online-Angebot
Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/84148396648?pwd=M2QrNDB4dTJNMFZlUjF4NUtVMWVPdz09
Meeting-ID: 841 4839 6648
Passwort: 02062020
Über uns im Heimatland-Magazin:
Anleitung BlueJeans - Videokonferenz
Um einen Termin mittels Videokonferenz abzuhalten, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- stabile Internetverbindung
- internetfähiges Gerät mit Mikrofon und Kamera (Handy, Tablet, PC mit Webcam)
Zum Einstieg in die Videokonferenz erhalten Sie von uns vorab per Mail einen Einladungslink, mit welchem Sie unter Angabe des Kennwortes (auch dieses wird per E-Mail übermittelt) ganz einfach und kostenlos im Webbrowser an der Videokonferenz teilnehmen können.
Sie können vorab Ihre Verbindung unter folgendem Link testen: https://bluejeans.com/111
Zu Rückfragen zur Videokonferenz stehen wir Ihnen telefonisch jederzeit zur Verfügung!
Rechtsauskunft
Die erste Rechtsauskunft bei uns ist immer kostenfrei. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Kanzleibroschüren
Unsere beliebten Kanzleibroschüren bieten gute Erstinformationen.
Checklist Testament
Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann