Letztwillige Verfügungen
Wer möchte, dass nach seinem Ableben eine bestimmte Person/ bestimmte Personen sein Vermögen bekommen soll/sollen, kann mit einer letztwilligen Verfügung dafür sorgen.
In Österreich kann jeder von Todes wegen frei über sein Vermögen verfügen. Der Verstorbene kann zu Lebzeiten durch rechtsgeschäftliche Erklärung bestimmen, an wen nach seinem Tod sein Vermögen fallen soll. Letztwillige Verfügungen werden immer dann errichtet, wenn der Verfügende mit der gesetzlichen Erbfolgeregelung nicht oder nur teilweise einverstanden ist.
Zu den einseitigen, jederzeit widerruflichen Erklärungen von Todes wegen gehören:
- Das Testament
- Das Vermächtnis
- Die Pflichtteilsminderung
- Die Enterbung
- Die Stiftung von Todes wegen
- Die widerrufliche Bezugsberechtigung der (Lebens-) Versicherung
Zu den zwei- oder mehrseitigen, nur im Einvernehmen unter den jeweiligen Vertragspartnern abänderbaren Rechtsgeschäften von Todes wegen zählen:
- Der Erbvertrag
- Der Erbverzichtsvertrag
- Der Pflichtteilsverzichtsvertrag
- Der Schenkungs-, Übergabs- und Kaufvertrag auf Todesfall
- Gütergemeinschaft auf den Todesfall
- Rechtsnachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen
- Die unwiderrufliche Bezugsberechtigung in der Lebensversicherung
Beachten Sie:
Bei
Unklarheiten oder umfangreicheren Verfügungen ist jedenfalls die
rechtskundige Beratung bei einem Notar dringend anzuraten, da die
Gültigkeit letztwilliger Verfügungen an sehr strenge Formvorschriften
gebunden ist (der Verfügende kann ja nicht mehr gefragt werden, wie er
eine konkrete Regelung gemeint hat!).
Weiterführende Links
11. Online-Impulsvortrag im Rahmen der Reihe „Herausforderung Demenz“ am 13.01.2021, 19:00 Uhr
Dieses Mal mit Dr. Bettina Piber – Notariat Schöffmann -
zum Thema: „Selbstbestimmt alt werden“ – Vorsorgevollmacht, gesetzliche Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung
Kostenfreies Online-Angebot
Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/84148396648?pwd=M2QrNDB4dTJNMFZlUjF4NUtVMWVPdz09
Meeting-ID: 841 4839 6648
Passwort: 02062020
Über uns im Heimatland-Magazin:
Anleitung BlueJeans - Videokonferenz
Um einen Termin mittels Videokonferenz abzuhalten, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- stabile Internetverbindung
- internetfähiges Gerät mit Mikrofon und Kamera (Handy, Tablet, PC mit Webcam)
Zum Einstieg in die Videokonferenz erhalten Sie von uns vorab per Mail einen Einladungslink, mit welchem Sie unter Angabe des Kennwortes (auch dieses wird per E-Mail übermittelt) ganz einfach und kostenlos im Webbrowser an der Videokonferenz teilnehmen können.
Sie können vorab Ihre Verbindung unter folgendem Link testen: https://bluejeans.com/111
Zu Rückfragen zur Videokonferenz stehen wir Ihnen telefonisch jederzeit zur Verfügung!
Rechtsauskunft
Die erste Rechtsauskunft bei uns ist immer kostenfrei. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Kanzleibroschüren
Unsere beliebten Kanzleibroschüren bieten gute Erstinformationen.
Checklist Testament
Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann