Erbrecht von Lebensgefährten
Unter Lebensgemeinschaft wird eine eheähnliche Geschlechts-, Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft verstanden. Sie ist jedoch - im Gegensatz zur Ehe - jederzeit einseitig lösbar.
Der Lebensgefährte hat ein außerordentliches Erbrecht. Dieses greift erst dann, wenn die Verlassenschaft mangels anderer gesetzlicher Erben (z.B. Onkel, Großneffe, ...) den Vermächtnisnehmern oder dem Bund zufallen würde.
Ferner hat der Lebensgefährte das auf ein Jahr befristete Recht, in der gemeinsamen Wohnung weiter zu wohnen und die zum gemeinsamen Haushalt gehörenden Sachen in dieser Zeit zu benutzen (gesetzliches Vorausvermächtnis).
Voraussetzung ist grundsätzlich das Bestehen eines gemeinsamen Haushalts in den letzten drei Jahren.
Tipp
Der Lebensgefährte
hat nur ein nachrangiges Erbrecht! Wer seinen Lebensgefährten absichern will,
muss zu dessen Gunsten ein Testament errichten.
Sonderfälle Mietrecht und Wohnungseigentum
Sonderregelungen bestehen im Mietrecht, dort haben Lebensgefährten unter bestimmten Umständen ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag.
Auch durch die Möglichkeit, gemeinsames Wohnungseigentum zu begründen, kann eine Absicherung des Lebensgefährten erreicht werden. Hier sind Vereinbarungen unter den Lebensgefährten sinnvoll. Dafür ist jedenfalls die notarielle Beratung anzuraten.
Kinder aus einer Lebensgemeinschaft
Kinder aus einer Lebensgemeinschaft haben ein Erbrecht nach beiden Eltern, sofern die Vaterschaft durch Anerkenntnis oder Urteil festgestellt wurde. Außereheliche Kinder sind nach beiden Eltern ehelichen Kindern erbrechtlich vollkommen gleichgestellt.
11. Online-Impulsvortrag im Rahmen der Reihe „Herausforderung Demenz“ am 13.01.2021, 19:00 Uhr
Dieses Mal mit Dr. Bettina Piber – Notariat Schöffmann -
zum Thema: „Selbstbestimmt alt werden“ – Vorsorgevollmacht, gesetzliche Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung
Kostenfreies Online-Angebot
Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/84148396648?pwd=M2QrNDB4dTJNMFZlUjF4NUtVMWVPdz09
Meeting-ID: 841 4839 6648
Passwort: 02062020
Über uns im Heimatland-Magazin:
Anleitung BlueJeans - Videokonferenz
Um einen Termin mittels Videokonferenz abzuhalten, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- stabile Internetverbindung
- internetfähiges Gerät mit Mikrofon und Kamera (Handy, Tablet, PC mit Webcam)
Zum Einstieg in die Videokonferenz erhalten Sie von uns vorab per Mail einen Einladungslink, mit welchem Sie unter Angabe des Kennwortes (auch dieses wird per E-Mail übermittelt) ganz einfach und kostenlos im Webbrowser an der Videokonferenz teilnehmen können.
Sie können vorab Ihre Verbindung unter folgendem Link testen: https://bluejeans.com/111
Zu Rückfragen zur Videokonferenz stehen wir Ihnen telefonisch jederzeit zur Verfügung!
Rechtsauskunft
Die erste Rechtsauskunft bei uns ist immer kostenfrei. Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Kanzleibroschüren
Unsere beliebten Kanzleibroschüren bieten gute Erstinformationen.
Checklist Testament
Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann