Mehr Selbstbestimmung im Alter

• Was passiert, wenn ich nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung (Schlaganfall oder Altersdemenz) selbst keine Entscheidung mehr treffen kann?
• Wer trifft dann medizinische Entscheidungen für mich?
• Können mich meine Verwandten – einfach so – in ein Heim „abschieben“?
• Kann jemand anders für mich die Bankgeschäfte erledigen? Und wer kontrolliert das?

Im gesunden Zustand machen sich nur wenige Menschen Gedanken über diese Fragen. Die Frage der Vertretung wird erst aktuell, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Dann ist es meist aber schon zu spät, um selbst einen Vertreter zu wählen.  Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Erwachsenenvertreter-Verfügung geben Ihnen die Möglichkeit bereits heute darüber zu bestimmen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollten.

Mehr Selbstbestimmung für Betroffene: Die Vorsorgevollmacht.
Mit einer Vorsorgevollmacht entscheiden Sie selbst, wer sich später um Ihre Angelegenheiten kümmern soll und für welche Angelegenheiten der Bevollmächtigte zuständig werden soll. Es ist auch möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen.

So kann sich beispielsweise eine Vertrauensperson um die Bankgeschäfte kümmern und eine andere um medizinische Belange. Auch könnte beispielsweise verfügt werden, dass alltägliche Geschäfte jeder Bevollmächtigte allein, weitreichende Entscheidungen jedoch gemeinsam getroffen werden müssen.

Der Vorsorgebevollmächtigte wird nicht vom Gericht kontrolliert! Bestimmen Sie daher nur Personen, denen Sie absolut vertrauen.

Über alle Fragen im Zusammenhang mit Vermögensübergabe, Vorsorge und Testamente berät Notar Schöffmann mit seinem Team in der Kanzlei in Klagenfurt. Vereinbaren Sie jetzt ihren kostenloses Erstgespräch.

Letzte Aktualisierung: 29. November 2024