Gebühren fallen beim Kauf des Eigenheims weg!

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Wohnbaupaket kommt es zukünftig zu Erleichterungen beim Erwerb eines Eigenheimes.

Für Käufer entfällt unter gewissen Voraussetzungen die Grundbuchseintragungsgebühr und die Gebühr für die Eintragung von Pfandrechten.

Die Begünstigungen treten jedoch nur ein, wenn das Rechtsgeschäft (z.B. Kaufvertrag) nach dem 31. März 2024 abgeschlossen wurde und die erworbene Liegenschaft zukünftig von den Erwerbern selbst bewohnt wird (dringendes Wohnbedürfnis der Eigentümer). Außerdem steht die gänzliche Gebührenbefreiung nur bis zu einer Bemessungsgrundlage von höchstens € 500.000,– zu.

Zur Bescheinigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Erwerber sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • Bestätigung der Meldung des Hauptwohnsitzes an der erworbenen Immobilie und
  • Nachweis der Aufgabe des Wohnrechts an der bisher verwendeten Wohnstätte.

Durch die Gebührenbefreiung ist eine Ersparnis von insgesamt bis zu € 11.500,– beim Erwerb einer Immobilie für die Eintragung des Eigentumsrechts und die Eintragung eines Pfandrechts möglich.

Die Gebührenbefreiungen sollen vorerst bis Juli 2026 gelten.

 Notar Mag. Klaus Schöffmann und sein Team stehen Ihnen als kompetente Partner beim Kauf Ihrer Immobilie gerne zur Verfügung. Jede erste Rechtsauskunft ist bei Ihrem Notar übrigens kostenfrei.

Letzte Aktualisierung: 26. August 2024