Übergeben oder vererben?

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Soll ich mein Haus übergeben oder vererben? Diese Frage wird im Zuge von Beratungen dem Notar oder Steuerberater oft gestellt. Sie kann nur im Einzelfall nach Abwägung aller Komponenten beantwortet werden.

Der grundsätzliche Unterschied zwischen Übergabe und testamentarischer Regelung ist folgender:

  • Die Übergabe ist ein Vertrag, der einseitig nicht mehr abgeändert oder widerrufen werden kann („übergeben ist übergeben“).
  • Ein Testament kann jedoch jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.

Es hat daher unabängig von allen anderen Fragen zunnächst jeder für sich klären, ob er eine getroffene Entscheidung wieder ändern können will oder nicht. Bei der Übergabe ist der Zug aufs Gleis gestellt und fährt. Er lässt sich nicht mehr aufhalten, die Richtung lässt sich einseitig nicht mehr ändern.

Wenn diese Entscheidung getroffen ist, sollte man die weiteren Fragen abklären: Wie erfolgt die Übergabe? Ist es eine reine Schenkung oder will man Gegenleistungen, etwa ein Wohnrecht, das Recht im Alter vom Übernehmer im Bedarfsfall betreut zu werden oder sonstige Nutzungsrechte für sich selbst und andere Personen? Sind Erb- oder Pflichtteile an weichende Kinder oder Ehepartner auszuzahlen? Welche Steuern, Gebühren und sonstigen Kosten fallen an?

Achtung! Wollen die Übernehmer (zB Kinder) später verkaufen, unterliegt der Verkaufserlös unter Umständen der Immobilienertragssteuer. Die Übergabe in der Familie kann daher gravierende Auswirkungen bei einem künftigem Verkauf haben.

Man sieht also, welch umfangreiche Überlegungen erforderlich sind, um eine gut durchdachte Lösung zu treffen, die möglichst geringe Gesamtkosten verursacht. Die Rücksprache mit dem Steuerberater und dem Notar ist jedenfalls anzuraten.

Letzte Aktualisierung: 06. März 2022