Die Zeit nach dem Begräbnis

Neben der Verständigung des Arbeitgebers oder der pensionsauszahlenden Stelle kommen meist noch folgende Dinge auf Sie zu:

  • Sperre des Bankkontos durch Mitteilung des Sterbefalls bei den Banken
  • Änderung/Löschung von Daueraufträgen
  • Behebung von Versicherungen (Sterbeurkunde, Polizze, Lichtbildausweis des Antragsstellers)
  • Mitteilung an die Hausverwaltung
  • Mitteilung an Post, Telekom, Mobilfunkbetreiber
  • Mitteilung an Gas- und Stromversorger
  • Mitteilung an die Kirchenbeitragsstelle
  • Mitteilung an das Meldeamt
  • Kündigung von Mitgliedschaften
  • Kündigung von Abonnements

Wann immer jemand in Österreich verstirbt, kommt es automatisch zu einem Verlassenschaftsverfahren. In diesem werden durch den Notar als Gerichtskommissär die vermögensrechtlichen und die persönlichen Verhältnisse des Verstorbenen erhoben und den Erben die Verlassenschaft eingeantwortet.

Wer Ihr zuständiger Gerichtskommissär ist, erfahren Sie am Bezirksgericht und bei ihrem Notar. Der Notar als Gerichtskommissär hilft Ihnen bei allen Frage rund um das Verlassenschaftsverfahren.

Achtung! Bitte beachten Sie, dass in Österreich niemand automatisch Erbe ist und daher nicht automatisch verpflichtet ist, Schulden des Verstorbenen zu begleichen, andererseits aber auch nicht ermächtigt ist, Dinge des Verstorbenen eigenmächtig in Besitz zu nehmen!

Letzte Aktualisierung: 26. Februar 2022