Das Vermächtnis
Vom Testament unterscheidet sich das Vermächtnis dadurch, dass es keine Erbseinsetzung beinhaltet. Nur hinsichtlich einzelner Vermögenswerte werden Verfügungen getroffen. Mit dem Vermächtnis kann der Verfügende einzelne Sachen, wie zB Schmuckstücke oder Liegenschaften, vermachen.
Beispiel:
"Vermächtnis!
Ich,
Rudolf Sorglos, Kaufmann, Salmstrasse 3, 9020 Klagenfurt, vermache
meine Goldmünzensammlung meiner Nichte, Edeltraud Strebsam, Reinstrasse
23, 9500 Villach.
Klagenfurt, am 1.1.2018
Rudolf Sorglos"
Für die Formerfordernisse gilt das zu Testamenten Gesagte.
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Checklist Testament
Bevor Sie ein Testament errichten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

Dr. Bettina Piber
Notarsubstitutin im Notariat Schöffmann