Teilung und Grundstücksschenkung

Frage:

Meine Mutter hat ein Grundstück. Sie will dieses teilen und mir einen Teil schenken. Was ist zu unternehmen?

Zunächst muss ein Zivilgeometer mit der Vermessung (= Teilung) des Grundstückes beauftragt werden. Sobald die Vermessungsurkunde vorliegt und vom Vermessungsamt genehmigt ist, (dies besorgt der Geometer) bringen Sie die Vermessungsurkunde Ihrem Notar.

Dieser wird für Sie bzw. Ihre Mutter die erforderliche(n) Teilungsgenehmigung(en) bei der zuständigen Gemeinde (und eventuell auch bei der Bezirkshauptmannschaft) einholen. Nach Vorliegen dieser Genehmigung(en) wird der Notar für Ihre Mutter und Sie den Schenkungsvertrag errichten.

Hiebei wird auch Folgendes zu regeln sein:

  • ob Sie das Grundstück zur Erbabfindung oder als Erbteilsvorausleistung erhalten,
  • ob sie über das Grundstück verfügen können oder Ihrer Mutter ein Belastungs- und Veräußerungsverbot eingeräumt wird (kann auch zur Absicherung vor Gläubigerzugriffen in Zukunft sinnvoll sein),
  • ob irgendwelche Lasten (z.B. Wege oder Wasserrechte) eingeräumt oder übernommen werden müssen…

Und was kostet mich das?

Anlässlich der Vertragserrichtung wird Ihnen Ihr Notar auch sagen, welche Steuern und Abgaben vorgeschrieben werden und welche Kosten für seine Arbeiten anfallen.

Er wird Sie und Ihre Mutter umfassend beraten und Ihnen den besten und günstigsten Weg der Abwicklung vorschlagen.

Letzte Aktualisierung: 17. März 2022